Datenschutzrechtliche Information und Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen

Einwilligung

zur Verwendung von Personenabbildungen (Foto und Bewegtbild), Tonaufnahmen und personenbezogenen Daten  von Teilnehmern der Kinderspielstadt „MINI ZWICKAU“

Der Veranstalter der Kinderspielstadt beabsichtigt, Personenabbildungen und Tonaufnahmen von Kindern- und Jugendlichen (ohne Angabe von persönlichen Informationen)

–    im Internet öffentlich zugänglich zu machen (Facebook, Youtube, www.minizwickau.de) und

–    für die mediale Berichterstattung zu verwenden.

Die Personenabbildungen und Tonaufnahmen sollen dabei wie folgt (öffentlich) zugänglich gemacht werden:

(1)

–    über die Spielstadthomepage,

–    über die MINI Zwickau Facebookseite und den Youtubekanal

–     über die Kinderstadtpresse

–     Radio MINI Zwickau (UKW-Frequenz und Internetradiostream).

Personenabbildungen in diesem Sinne sind Fotos, Grafiken, Zeichnungen oder Videoaufzeichnungen, welche die Spielstadtteilnehmer individuell erkennbar abbilden. Tonaufnahmen finden in Form von Beiträgen/Moderationen/Interviews/Umfragen für das Spielstadtradio und im Rahmen von Videoaufzeichnungen statt.

(2) Veröffentlicht werden sollen Personenabbildungen und Tonaufnahmen, die im Rahmen des Kinderspielstadtlebens angefertigt wurden oder die von den Kindern und Jugendlichen zur Verfügung gestellt wurden.

(3) Im Rahmen der unter Ziffer 1 genannten Zwecke beabsichtigt der Spielstadtveranstalter auch, personenbezogene Daten in Form des Vornamens der Spielstadtteilnehmer öffentlich zugänglich zu machen bzw. zu veröffentlichen.

(4) Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Durch die beabsichtigte Verwendung im Internet können die Personenabbildungen und/oder Namen sowie sonstige veröffentlichte personenbezogene Informationen und Tonaufnahmen der Kinder und Jugendlichen weltweit abgerufen und gespeichert werden. Entsprechende Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen diese Daten mit weiteren im Internet verfügbaren Daten des/der Kinder und Jugendlichen verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken nutzen. Dies kann insbesondere dazu führen, dass andere Personen versuchen Kontakt aufzunehmen. Über die Archivfunktion von Suchmaschinen sind die Daten zudem häufig auch dann noch abrufbar, wenn die Angaben aus den oben genannten Internet-Angeboten der Kinderspielstadt bereits entfernt oder geändert wurden.

(5) Mit der Unterschrift willigen Sie in die Anfertigung von Personenabbildungen und Tonaufnahmen, insbes. in Form von Gruppen- oder Einzelfotos durch einen seitens des Veranstalters oder der Kinder und Jugendlichen oder der Erziehungsberechtigten oder der betreuenden Spielstadtpaten beauftragten Fotografen bzw. Filmteams ein.

Darüber hinaus willigen Sie in die oben (Ziff. 1 und 2) genannte Verwendung der Personenabbildungen, Tonaufnahmen und personenbezogenen Daten ohne weitere Genehmigung ein. Die Rechteeinräumung an den Personenabbildungen erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist.

(6) Für das Zugänglichmachen von Einzelabbildungen des Kindes oder Jugendlichen erteilen Sie lediglich eine jederzeit für die Zukunft widerrufliche Einwilligung. Die Einwilligung der/des Unterzeichnenden ist jedoch bei Mehrpersonenabbildungen (z.B. ähnliche Gruppenabbildungen) unwiderruflich, sofern nicht eine Interessenabwägung eindeutig zugunsten der/des Abgebildeten ausfällt.

Widerruf:

(7) Die Einwilligung für sonstige personenbezogene Daten (z.B. Namensangaben) kann für die Zukunft jederzeit widerrufen werden. Die Einwilligung kann auch teilweise widerrufen werden.

Im Falle des Widerrufs dürfen personenbezogene Daten und Einzelabbildungen zukünftig nicht mehr für die oben (Ziff. 1 und 2) genannten Zwecke verwendet werden und sind unverzüglich aus den entsprechenden Internet- und Intranet-Angeboten zu löschen. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt, d.h. auch über den Veranstaltungszeitraum der Kinderspielstadt hinaus.

Die Einwilligung ist freiwillig.